Verordnung Reach

 

Für AURORA Lichtwerke ist der verantwortungsvolle Umgang mit umweltschädlichen Stoffen eine Selbstverständlichkeit. Wo immer es möglich ist, versuchen wir gefährliche Stoffe in Produkten und Prozessen auch über gesetzliche Vorgaben hinaus zu reduzieren oder zu vermeiden. Falls das nicht möglich ist, informieren wir unsere Kunden über die entsprechenden Inhaltsstoffe im Rahmen der EU-Verordnung 1907/2006 (REACH)“. Der Name REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Information Anforderungen bezüglich Stoffen in Produkten

Gemäß Artikel 59 der Verordnung veröffentlicht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) regelmäßig eine Aktualisierung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) auf eine Kandidatenliste.

ECHA: Candidate List
ECHA: www.echa.europa.eu

ARTIKEL 33

Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung informiert LEDVANCE die Kunden, wenn bestimmte Produkte oder deren Verpackung einen oder mehrere der relevanten Stoffe in einer Konzentration von über 0,1% Gewicht pro Artikel enthalten, sobald wir uns der Tatsache bewusst sind.

AURORA Lichtwerke: REACH Deklaration
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AURORA Lichtwerke: Information bezüglich Artikel 33
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Die meisten SVHC werden nicht in Elektro- und Elektronikgeräten eingesetzt. Sollte sich AURORA Lichtwerke bewusst werden, dass ein Produkt einen SVHC-Stoff enthält, wird AURORA Lichtwerke dieses Material ersetzen, wenn es technisch möglich ist.

BOMCHECK®

Aufgrund der dynamischen Änderungen der oben genannten Regelung und Kundenerwartungen sind regelmäßige Aktualisierungen unsere Erklärungen erforderlich. Um alle Informationsanforderungen bewältigen zu können, hat sich AURORA Lichtwerke entschlossen, der Web-Basierten Datenbank BOMcheck® (www.bomcheck.net) für Stoffdeklarationen beizutreten.

BOMcheck® bietet ein regulatorisches Compliance-Tool an, das vor allem dazu bestimmt ist, Lieferanten in die Lage zu versetzen, Konformitätserklärungen mit REACH, RoHS und anderen gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsvorschriften vorzulegen. Das BOMcheck®-System bietet für AURORA Lichtwerke-Lieferanten folgende Vorteile:

  • Effiziente und kostengünstige Methode zur Nachweis der Einhaltung von Gesetzen über gefährliche Stoffe einschließlich einer elektronischen Signatur
  • Fundierte Anleitung zur Erstellung von Stoffdeklarationen für die Herstellermateriallisten
  • Informiert so bald neue Stoffe zur RoHS und in Anhang XIV von REACH hinzugefügt werden
  • Bereitstellung von Informationen nicht nur an AURORA Lichtwerke, sondern an alle Lieferanten
  • Verringerung des Risikos der regulatorischen Nichteinhaltung
  • Möglichkeit von AURORA Lichtwerke, direkt von BOMcheck® auf Lieferanten-Stoff-Deklarationen zuzugreifen, mit denen AURORA Lichtwerke Compliance-Bewertungen seiner Produkte vornehmen kann
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